Nutzungsrechte FlexiBoards / LingoBoards


A.1 Einführung

A.1.1 Die FlexiBoards oder LingoBoards bestehen je nach Produkt aus den folgenden Kölner Kommunikationsmaterialien:

  • FlexiBoards

Den deutschen Kommunikationstafeln A3 140 Felder, A4 40 Felder und dem Kommunikationsordner als MetaSearch Dateien oder der deutschen A0 und A1 Kommunikationstafel und die Vorlagen der Symbolkarten als MetaSearch Dateien

  • LingoBoards

Die Kommunikationstafeln A4 40 Felder, A3 140 Felder, der A0 Wandtafel und der zugehörigen Symbolkarten sowie dem Kommunikationsordner und der alternativen zweisprachigen Innenseite als PDF Dateien wahlweise in einer der folgenden Sprachen:Schwedisch, Türkisch, Spanisch, Englisch/Deutsch, Arabisch/Deutsch

A.1.2 Die FlexiBoards und LingoBoards enthalten Kommunikationstafeln für die Unterstützte Kommunikation (UK) und den Einsatz in sprachfördernden Kontexten. Ein:e Käufer:in des Produktes kann sich mit den Flexiboards für die Person individualisierte Kölner Kommunikationstafeln in MetaSearch (nicht im Produkt enthalten) erstellen. Mit den LingoBoards können fremdsprachige Kommunikationstafeln für (UK-)Nutzer:innen gedruckt werden.

A.1.3 Die Rechte an den Kommunikationstafeln, einschließlich der Nutzungsrechte, liegen grundsätzlich bei der FBZ Köln gGmbH, Habsburgerring 1, 50674 Köln , Deutschland, nachfolgend nur als die „Herausgeberin” bezeichnet.

Die Urheberrechte einzelner Materialien sind jeweils mit Namen auf den Produkten vermerkt (z.B. © Boenisch/Sachse) und entsprechend des deutschen Urheberrechtes bei Nutzung der Materialien, Veränderung der Materialien oder deren Weitergabe einzuhalten.

A.2 Nutzungsrechte

A.2.1 Die Kölner Kommunikationsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Veröffentlichung der Kölner Kommunikationsmaterialien sind nur gestattet, soweit dies in den nachstehenden Bedingungen ausdrücklich angegeben ist.

A.3 Das Nutzungsrecht der:des Käufer:in

A.3.1 Der Herausgeber räumt der:dem Käufer:in nur ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht am Produkt ein.

A.3.2 Das Nutzungsrecht der:des Käufer:in umfasst grundsätzlich die Arbeit mit dem Produkt.

A.3.3 Die:Der Käufer:in darf die Kölner Kommunikationsmaterialien außerdem in digitalen Medien (in digitaler Form) zugänglich machen, sofern folgende Bedingungen zusammen erfüllt sind: die Nutzung der digitalen Medien erfolgt unter Aufsicht des Käufers oder während einer Therapie, eines Unterrichts oder einer anderen pädagogischen Maßnahme desselben, und die Nutzung der digitalen Medien erfolgt ausschließlich durch Personen, die vom Käufer im Rahmen seiner Tätigkeit klinisch, therapeutisch oder pädagogisch betreut werden.

A.3.4 Die Flexiboards dürfen mit METACOM 9 Desktop individualisiert und ausschließlich in gedruckter Form weitergegeben werden zur persönlichen Nutzung an Personen, die vom Käufer im Rahmen seiner Tätigkeit klinisch, therapeutisch oder pädagogisch betreut werden. Die LingoBoards dürfen ausschließlich in gedruckter Form weitergegeben werden zur persönlichen Nutzung an Personen, die vom Käufer im Rahmen seiner Tätigkeit klinisch, therapeutisch oder pädagogisch betreut werden.

A.3.5 Der Käufer hat für die Weitergabe von gedruckten FlexiBoards nach der Individualisierung darauf zu achten, dass er zur Weitergabe aller enthaltenen Bilder oder Symbole berechtigt ist. Auch Urheberrechte Dritter sind zu beachten.

A.4 Vom Nutzungsrecht ausgeschlossen

A.4.1 Eine öffentliche Wiedergabe (Wiedergabe gerichtet an eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit) der FlexiBoards oder LingoBoards in Form gedruckter oder digitaler Form ist nicht erlaubt, auch nicht in abgewandelter Form.

A.4.2 Eine öffentliche Zugänglichmachung (Zugänglichmachung in einer Weise, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist) der FlexiBoards oder LingoBoards in gedruckter oder digitaler Form ist nicht erlaubt, auch nicht in abgewandelter Form.

A.4.3 Die:Der Käufer:in darf keine Unterlizenzen erteilen. Die:Der Käufer:in darf das Produkt oder Teile davon nicht vermieten, verleihen oder verleasen.

A.4.4 Die zustimmungsfreien oder nicht abdingbaren Rechte der:s Käufer:in, soweit diese Rechte in einem Gesetz geregelt sind, insbesondere gemäß § 69d Absätze 2, 3 und 7 sowie § 69e Urheberrechtsgesetz, haben Vorrang und sollen durch diese Nutzungsbedingungen nicht eingeschränkt werden.

A.5 Zulässige Ausnahmen für die Wiedergabe der FlexiBoards oder LingoBoards im Internet

A.5.1 Der Käufer darf auf seiner Internetseite und in sozialen Medien Fotos einbinden, die lediglich die Verwendung der FlexiBoards oder LingoBoards zeigen, die jedoch nicht dazu geeignet sind, Materialien mit Symbolen herzustellen oder zu vervielfältigen. Erlaubt ist z. B. ein Foto, das eine auf einem Tisch liegende Kommunikationstafel mit Symbolen zeigt. Nicht erlaubt ist z. B. ein Foto in der Qualität eines Scans der Kommunikationstafel oder eines Screenshots der kompletten Kommunikationstafel-Datei.

A.5.2. Ist der Käufer des Nutzungsrechts eine Schule, eine Kindertagesstätte oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung, dürfen nur auf der Internetseite des Lizenznehmers bis zu 2 FlexiBoards oder LingoBoards genehmigungsfrei veröffentlicht werden. Dabei dürfen die FlexiBoards oder LingoBoards maximal 250×250 Pixel groß sein und bei Bedarf gegen andere FlexiBoards oder LingoBoards ausgetauscht werden, wenn dadurch pro Jahr nicht mehr als 5 verschiedene FlexiBoards oder LingoBoards veröffentlicht werden. Ein Copyright-Hinweis ist anzubringen (Kölner Kommunikationsmaterialien © Boenisch/Sachse).

A.5.3 Die Veröffentlichung der FlexiBoards oder LingoBoards gemäß A.5.2.1 ist nicht zulässig insbesondere auf Seiten des Lizenznehmers in sozialen Medien und in sozialen Medien generell. Soziale Medien sind beispielsweise Facebook, Instagram, WhatsApp, YouTube, LinkedIn, TikTok, X.

A.5.4 Bei veröffentlichten FlexiBoards oder LingoBoards sind folgende Veränderungen unzulässig: Änderung der Rahmen- und Hintergrundfarben, verzerrte Darstellungen, entstellende Kombinationen von Teilen aus mehreren Kölner Kommunikationsmaterialien (z. B. A3 Tafel und Kommunikationsordner).

A.5.5 Im Übrigen darf der Käufer der FlexiBoards oder LingoBoards auf seiner Internetseite nur mit Genehmigung der Herausgeberin wiedergeben. Genehmigungsanfragen mit genauer Beschreibung der geplanten Veröffentlichungsart der Symbol-Anzahl und -Größe (alternativ Einsendung des Materials zur Ansicht) bitte per E-Mail an shop@fbz-koeln.de.

A.6 Zulässige Ausnahmen für die Weitergabe von FlexiBoards oder LingoBoards in Druckerzeugnissen

A.6.1 Der Käufer darf in seinem nicht kommerziell erstellten und vertriebenen Druckerzeugnis Fotos einbinden, die lediglich die Verwendung der FlexiBoards oder LingoBoards zeigen, die jedoch nicht dazu geeignet sind, Materialien mit Symbolen herzustellen. Erlaubt ist z. B. ein Foto, das eine auf einem Tisch liegende Kommunikationstafel zeigt. Nicht erlaubt ist z. B. ein Foto in der Qualität eines Scans der Kommunikationstafel oder eines Screenshots der gesamten Kommunikationstafel-Datei.

A.6.2 Ist der Käufer des Nutzungsrechts eine Schule, eine Kindertagesstätte oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung, dürfen in jedem nicht kommerziell erstellten und vertriebenen Druckerzeugnis (z. B. Einladung, Plakat, Flyer) des Lizenznehmers bis zu 5 FlexiBoards oder LingoBoards genehmigungsfrei veröffentlicht werden. Ein Copyright-Hinweis ist anzubringen (Kölner Kommunikationsmaterialien © Boenisch/Sachse).

A.6.3 Bei veröffentlichten FlexiBoards oder LingoBoards sind folgende Veränderungen unzulässig: verzerrte Darstellungen.

A.6.4 Im Übrigen darf der Lizenznehmer FlexiBoards oder LingoBoards in seinen Druckerzeugnissen nur mit Genehmigung der Herausgeberin wiedergeben. Genehmigungsanfragen mit genauer Beschreibung der geplanten Veröffentlichungsart der Symbol-Anzahl und -Größe (alternativ Einsendung des Materials zur Ansicht) bitte per E-Mail an shop@fbz-koeln.de.

A.7 Einrichtung

A.7.1 Nach Vertragsschluss erhält der Käufer Zugangsdaten für das Herunterladen des Produkts. Danach kann das Produkt heruntergeladen werden.

A.7.2 Für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen erforderliche, technische Zugangsbeschränkungen sind vom Käufer in der Installationsumgebung vorzunehmen oder zu veranlassen. Insbesondere hat der Käufer durch geeignete Zugangsbeschränkungen sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf das Produkt und deren Teile haben.

A.7.3 Der Käufer darf Dateien und Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben oder für Dritte zugänglich machen. Zulässig ist jedoch die Weitergabe der Zugangsdaten an vom Lizenznehmer mit der Installation oder Problemlösung beauftragte Personen, soweit es zur Installation oder Problemlösung erforderlich ist.

A.8 Verkauf, Schenkung, Übergabe

A.8.1 Erwirbt ein Wiederverkäufer das Produkt FlexiBoards oder LingoBoards und verkauft dieses an einen Dritten, so wird anschließend nur der Dritte Käufer des sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Nutzungsrechts. Der Wiederverkäufer kann nur die Nutzungsrechte weitergeben, die er selbst erhalten hat. Der Dritte als Käufer kann sich deshalb nicht darauf berufen, dass ihn der Wiederverkäufer nicht über diese Nutzungsrechte informiert hat. Der Wiederverkäufer kann jedoch eigene vertragliche Leistungen oder Bedingungen ergänzen.

A.8.2 Ebenfalls analog gilt der erste Absatz (A.8.1) für den Fall, dass zwar kein Verkauf vorliegt, jedoch Käufer und Nutzer in der Praxis ohnehin auseinanderfallen, wie bei einem Kauf mit anschließender Schenkung (z.B. Großeltern > Eltern; Förderverein > Schule) oder bei der Übergabe an eine abhängige organisatorische Einheit (z.B. Gemeinde > Schule). Der Käufer wird selbst nicht Nutzer. Der Nutzer erhält nur das Nutzungsrecht, welches der Käufer zuvor erworben hat. Der Käufer behält kein Nutzungsrecht für sich.